Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Bezieht ein Student für seine Zweitausbildung, zur Bestreitung des allgemeinen Unterhalts, ein Stipendium, mindert dieses nicht zwingend die Werbungskosten. So entschied zumindest das FG Köln in seinem Urteil vom 15.11.2018 – 1 K 1246/16. Da ein Stipendium sowohl die Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Begleichung von Bildungsaufwendungen dient, kann ein Stipendium nur anteilig die Werbungskosten reduzieren (im entschiedenen Fall minderten lediglich 30% die Werbungskosten).