Neue Grenzen für GwG in Sicht
Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) gelten solche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als € 150 betragen und € 410 netto nicht übersteigen. Die GwG`s können bisher im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in das Betriebsvermögen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, müssen also nicht über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Die oben genannten Wertgrenzen für GwG sollen ab dem 1.1.2018 ansteigen und zwar die untere Grenze auf € 250 und die obere Grenze auf € 800.Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetz am 27.4.2017 zugestimmt, der Bundesrat hat dies am 12.5.2017 getan.
TIPP
Daher sollten Anschaffungen von selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Wert von mehr als € 410 und bis zu € 800 nach Möglichkeit über den 1.1.2018 hinaus verschoben werden, um die den sofortigen Betriebsausgabenabzug in Anspruch nehmen zu können.